Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Gesetzesänderungen

    Versteuerung von E-Dienstwagen und E-Betriebs-Pkw: BLP-Grenze steigt auf 70.000 Euro

    | Die Elektromobilität fördert der Staat auch mittels steuerlicher Privilegien. Ein Privileg ist der Ansatz des geviertelten Bruttolistenpreises (BLP) für die Besteuerung der Privatnutzung von E-Dienstwagen oder E-Betriebs-Pkw. Um den gestiegenen Neuwagenpreisen gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber im Wachstumschancengesetz (WCG) die BLP-Grenze von 60.000 Euro auf 70.000 Euro angehoben. Mit den Details macht Sie VVP vertraut. |

    So ist ein privat genutztes E-Fahrzeug zu versteuern

    Überlassen Sie als Arbeitgeber einem Ihrer Mitarbeiter einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung oder nutzen Sie einen Betriebs-Pkw auch privat, ist die Privatnutzung des Fahrzeugs zu versteuern. Maßgebend ist pro Monat ein Prozent des BLP im Zeitpunkt der Erstzulassung. Wird das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw. erster Betriebsstätte genutzt, sind zusätzlich Sachbezüge (bei Ihren Arbeitnehmern) bzw. nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (bei Ihnen als Unternehmer) mit 0,03 Prozent des BLP je Entfernungskilometer und Monat zu erfassen.

     

    Um die Elektromobilität zu fördern, wird bei der Anschaffung eines E-Fahr-zeugs nach dem 31.12.2023 und vor dem 01.01.2031 der BLP nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 EStG nur zu einem Viertel angesetzt, wenn