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  • · Fachbeitrag · Gestaltungsmodell

    BFH muss klären: Lässt sich Versicherungsvertrag geschickt unter Nießbrauch übertragen?

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Eine vermögende Frau überlegt, wie sie 2,5 Mio. Euro möglichst steuerneutral auf ihr Kind übertragen kann. Denn würde sie ihm einfach so die 2,5 Mio. Euro schenken, dann würde das rd. 400.000 Euro Schenkungsteuer auslösen. Gleiches gilt, wenn der Erbfall eintreten sollte. Deshalb möchte sie steuergestaltend eingreifen, eine fondsgebundene Rentenversicherung abschließen und diese unter Nießbrauch an das Kind übertragen. Eine Mutter hat die Gestaltung im Jahr 2017 gewählt. Nun liegt der Fall allerdings beim BFH. VVP macht Sie mit den Einzelheiten vertraut. |

    Steuergestaltungsmodell mit Rentenversicherungsvertrag

    Im konkreten Fall hatte die 1956 geborene Mutter (M) im Jahr 2017 eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen. M war auch Versicherungsnehmerin (VN). Als versicherte Person wurde ihr 1981 geborener Sohn (S) angegeben. Der Vertrag sollte eine Laufzeit von 49 Jahren haben und sah eine einmalige Beitragszahlung in Höhe von 2,5 Mio. Euro vor.

     

    Im Erlebensfall konnte zwischen einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalabfindung gewählt werden. Sollte die versicherte Person (S) vorab versterben, würde eine einmalige Todesfallleistung fällig werden. Begünstigte der Versicherung sowohl im Erlebensfall als auch im Falle des Versterbens der versicherten Person (S) war die VN (M). Zudem konnte der Vertrag zu jeder Zeit ganz oder teilweise gekündigt werden, wobei in dem Fall der Rückkaufswert der Rentenversicherung an die VN (M) ausgezahlt werden sollte.