· Nachricht · Immobilien
Gewerblicher Grundstückshandel ‒ auch bei „Uralt“-Objekten?
| Ein VVP-Leser schreibt: Ich besitze mehrere Immobilien. Sechs Objekte, die mir länger als zehn Jahre gehören und die ich seit jeher vermietet habe, sollen verkauft werden. Meine Sorge: Kann durch die Verkäufe ein gewerblicher Grundstückshandel entstehen? |
Antwort | Nein, Ihre Sorge ist unberechtigt. In Ihrem Fall liegt kein Grundstückshandel vor. Die steuerlichen Rahmenbedingungen zum gewerblichen Grundstückshandel hat das BMF in seinem Anwendungsschreiben vom 26.03.2004 (Az. IV A 6 ‒ S 2240 ‒ 46/04, Abruf-Nr. 041313) manifestiert. Als Indiz für das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels gilt die Überschreitung der „Drei-Objekt-Grenze“. Danach ist die Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb eines fünfjährigen Zeitraums grundsätzlich gewerblich, sodass die bei den Veräußerungen erzielten Gewinne als Einkünfte aus Gewerbebetrieb angesehen werden und der Besteuerung unterliegen.
Es gibt aber Ausnahmen ‒ von denen Sie profitieren. Nicht alle Veräußerungen werden in die „Drei-Objekte-Grenze“ einbezogen. Unberücksichtigt bleiben z. B.
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