· Fachbeitrag · Kfz-Kosten
Ist Veräußerungsgewinn für gemischt genutzten Pkw voll steuerpflichtig? ‒ BVerfG am Zug
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Nahezu jeder Betriebsinhaber nutzt einen dem Betriebsvermögen zugeordneten Pkw zum Teil privat. Wird das Fahrzeug später verkauft, versteuert das Finanzamt den kompletten Veräußerungsgewinn. Das gilt auch für den privat genutzten Anteil. Doch das könnte sich bald ändern. Denn in dieser Frage ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig. VVP macht Sie mit den Einzelheiten vertraut. |
Das typische Pkw-Modell in der Praxis
Nutzen Sie einen Pkw zu mindestens zehn Prozent für betriebliche Zwecke, haben Sie die Wahl. Sie können den Pkw als Betriebs- oder als Privatvermögen behandeln. Eine Aufteilung ist nicht zulässig.
Nutzen Sie den Pkw zu mehr als 50 Prozent betrieblich, so handelt es sich zwangsläufig in vollem Umfang um Betriebsvermögen. Das wirkt sich wie folgt aus:
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