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  • 03.02.2022 · Nachricht · Kfz-Kosten

    Veräußerungsgewinn voll steuerpflichtig?

    | Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes, teilweise privat genutztes Kfz veräußert, erhöht der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn. Dass die Abschreibung für Abnutzung (AfA) infolge der Besteuerung der Nutzungsentnahme für die Privatnutzung teilweise neutralisiert wird, rechtfertigt für den BFH keine Gewinnkorrektur. Dagegen wehrt sich der Unternehmer mit einer Verfassungsbeschwerde. |