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Antrag auf Kfz-Steuerbefreiung durch Erben des Halters
| War der Erblasser Halter eines Kfz und schwerbehindert mit Merkzeichen „H“, „BI“ oder „aG“ (Personenkreis nach § 3a KraftStG ), geht das Antragsrecht für die rückwirkende Gewährung der Kfz-Steuerbefreiung auf die Erben über (entgegen Ziff. 8.7 DV-KraftSt). Das hat der BFH entschieden ( BFH, Urteil vom 10.02.2021, Az. IV R 38/19, Abruf-Nr. 222858 ). |
Quelle: Ausgabe 07 / 2021 | Seite 1 | ID 47462860