05.08.2024 · Nachricht · Krankenversicherung/Sonderausgaben
Kein unbeschränkter Abzug von Beiträgen zur PKV, wenn die Basisversorgung bereits durch die GKV gewährleistet ist
| Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind nicht als Sonderausgaben zu berücksichtigen, wenn die Basisversorgung bereits durch die gesetzliche Krankenversicherung gewährleistet ist, so das FG Nürnberg. Bestätigt hat das nun der BFH, indem er die Nichtzulassungsbeschwerde der Steuerzahler als unbegründet zurückgewiesen hat. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VVP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig