· Fachbeitrag · Rentenversicherung
Schenkung einer Rentenversicherung mit Todesfallabsicherung: FG Münster bejaht zwei Erwerbe
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Das Modell „Leibrentenversicherung gegen Einmalbetrag mit sofort beginnender Rentenzahlung und Beitragsrückgewähr bei Tod“ ist streitanfällig. Aktuell hat das FG Münster entschieden, dass es sich bei der Schenkung einer solchen Rentenversicherung mit Todesfallabsicherung um zwei Erwerbe handelt, nämlich einerseits den Erwerb des Rentenbezugs und andererseits den Erwerb der Todesfallleistung. Sie sollten das Urteil kennen, wenn Sie Rentenversicherungen vermitteln. |
Streit um Erbschaftsteuer bei Auszahlung der Todesfallleistung
Im konkreten Fall hatte die Erblasserin E 2017 eine Leibrentenversicherung gegen Einmalbetrag mit sofort beginnender Rentenzahlung und Beitragsrückgewähr bei Tod abgeschlossen. Im Todesfall der versicherten Person sollte der noch nicht durch die garantierte Rente aufgezehrte Rest des Einmalbetrags als Todesfallleistung ausgezahlt werden. Versicherungsnehmerin (VN) und versicherte Person war E. Am 22.12.2017 schenkte E ihrer Tochter T mit Wirkung vom 01.01.2018 die Rechte aus der Rentenversicherung und behielt sich ein lebenslängliches Nießbrauchsrecht an der Versicherung vor.
Finanzamt sah zwei Erwerbe
Das Finanzamt setzte Schenkungsteuer auf den 22.12.2017 in Höhe von null Euro fest. Der Kapitalwert der Rentenzahlungen entsprach dem Kapitalwert des Nießbrauchs, sodass sich diese Werte aufhoben. Im Bescheid wies das Finanzamt darauf hin, dass die Todesfallleistung erst bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer zu erfassen sei.
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