Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Terminübersichten

    Steuern und Sozialabgaben: Termine 2024

    | Clevere Steuerzahler nutzen für die Zahlung ihrer Steuern die dreitägige Schonfrist. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen geht das nicht. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein. Mit der VVP-Übersicht haben Sie alle Steuer- und Sozialabgabentermine für 2024 im Griff. |

    Sozialversicherungsbeiträge ‒ Nachweise und Zahlung

    Die Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Beschäftigungsmonats zahlen (= Fälligkeit ‒ § 23 Abs. 1 SGB IV). An diesem Tag muss Ihre Zahlung bei der Einzugsstelle eingehen. Die Beitragsnachweise (= Nachweis ‒ § 28f Abs. 3 SGB IV) müssen mit Beginn (00:00 Uhr) des zweiten Arbeitstags vor Fälligkeit bei der Einzugsstelle vorliegen. Sprich: Die Nachweise müssen am Tag davor bis spätestens 24:00 Uhr elektronisch übermittelt sein.

     

    Wichtig | In der folgenden Tabelle wird deshalb unter „Nachweis“ unterschieden zwischen „Übersendung“ (= letztmöglicher Tag, an dem die Nachweise bis 24:00 Uhr elektronisch übermittelt werden können) und „Vorliegen“ (= Tag, an dem die Nachweise um 00:00 Uhr vorliegen müssen).