· Nachricht · Versicherungsteuer
(Keine) Steuerfreiheit für sog. Funktionsinvaliditätsversicherung?
| Fällt eine Funktionsinvaliditätsversicherung, bei der Elemente von Berufsunfähigkeitsschutz-, Kranken- und Pflegeversicherung in einem „Multi-Risk-Tarif“ zusammengefasst sind, nicht unter die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 5 VersStG, da diese im Kern eine Unfallversicherung ist? Diese Frage muss der BFH auf die Revision eines Versicherungsunternehmens hin unter dem Az. V R 13/24 klären. |
Das FG Köln hatte zuvor entschieden, dass die vereinnahmten Versicherungsentgelte der Versicherungsteuer unterliegen und nicht nach § 4 Nr. 5 S. 1 VersStG von der Steuer befreit sind (FG Köln, Urteil vom 21.02.2024, Az. 2 K 1552/19, Abruf-Nr. 242637).
Quelle: ID 50282984