· Fachbeitrag · Werbungskosten
Ruhestand: So beteiligen GmbH-GGf und Gf im Vermittlerbetrieb den Fiskus an Kosten der Feier
| Nach vielen Jahren an der Spitze eines Vermittlerbetriebs oder auch als leitender Angestellter in einem Vermittlerbetrieb möchte man sich zum Ruhestand gebührend bei Mitarbeitern, Kollegen, Geschäftsfreunden und Kunden bedanken und sich verabschieden. Wie Sie den Fiskus an solchen Aufwendungen beteiligen, lesen Sie nachfolgend. Die aktuelle Rechtsprechung in Gestalt des FG Nürnberg hat die Richtung vorgegeben. Diese gilt gleichermaßen auch für andere berufliche Feierlichkeiten z. B. anlässlich eines Dienstjubiläums. VVP macht Sie mit den Einzelheiten vertraut. |
Der aktuelle Fall vor dem FG Nürnberg
Im Fall, den das FG Nürnberg entscheiden musste, war ein Steuerzahler 35 Jahre lang als Geschäftsstellenleiter und Geschäftsführer einer GmbH tätig, an der er auch 25 Prozent der Anteile hielt.
Ex-GmbH-Geschäftsführer und Anteilseigner feiert Abschied
Seinen Eintritt in den Ruhestand wollte er mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern der GmbH ausgiebig feiern. Er mietete einen historischen Gutshof mit Schloss, Seeterrasse, Insel und Kapelle. Die Aufwendungen für Organisation, Musik, Trommelworkshop, Artisten und Catering summierten sich auf 94.980 Euro netto. Es wurden insgesamt 162 Gäste bewirtet, sodass auf jeden Gast 586,30 Euro entfielen. Größtenteils handelte es sich bei den Gästen um Mitarbeiter, Rentner und ehemalige Mitarbeiter sowie drei Geschäftspartner, zum Teil jeweils um Ehepartner. Ferner waren elf Familienmitglieder und sechs sonstige Gäste anwesend gewesen.
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