· Nachricht · Wertguthaben
Keine Wertguthabenfähigkeit der echten Abfindung
| Eine echte Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes unterliegt der Lohnsteuer und kann nicht zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden, weil kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt vorliegt. Dies hat das FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 16.06.2021, Az. 4 K 4206/18, Abruf-Nr. 225310 ) entschieden. |
Wichtig | Ob das der BFH auch so sieht, wird sich zeigen (Az. beim BFH: IX R 25/21).
Quelle: Ausgabe 02 / 2022 | Seite 4 | ID 47746816