· Fachbeitrag · Agenturrecht
Bestandsübertragung: Wie kann der Versicherungsvertreter seine Akquisedaten schützen?
von Rechtsanwalt Bernhard Schleicher, Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB Rechtsanwälte, München, www.heinicke-eggebrecht.com
| Überträgt der Versicherer die Versicherungsverträge eines Kunden auf einen anderen Vermittler, löscht er aus dem Bestandsführungssystem des bis dahin betreuenden Vertreters alle Vertragsdaten ‒ auch die Akquisedaten des Kunden. Dazu erreichte VVP die Frage eines Versicherungsvertreters. |
Frage: Der Versicherer teilt mir mit, dass ein Kunde wunschgemäß auf einen anderen Vermittler übertragen wurde. Mit der Übertragung werden automatisiert alle Vertrags- und Akquisedaten aus meinem Bestandsführungssystem gelöscht. Ich habe keine Möglichkeit mehr, eine Rückgewinnung zu versuchen und Begleitvorgänge zu archivieren, die mich vor einer späteren Haftung schützen. Da unser Büro papierlos arbeitet, kann ich auch nicht auf Papier zurückgreifen. Ist der Versicherer bezüglich meiner Akquisedaten im Recht?
Antwort: Sie haben zwar Anspruch auf Ihre persönlichen Akquisedaten, aber technisch ist das für den Versicherer schwer lösbar, wenn Sie diese im Bestandsführungssystem eingepflegt haben.
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