· Fachbeitrag · Agenturvertrag
Diese Details müssen Sie zur Freistellung nach Ausspruch einer ordentlichen Kündigung wissen
von Rechtsanwalt Tobias Eggebrecht, Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB Rechtsanwälte, München
| Was passiert bei Ende des Agenturvertrags nach Ausspruch einer ordentlichen Kündigung? Wann kann der Versicherer den Versicherungsvertreter freistellen? Was gilt es bei der Höhe der Freistellungsvergütung zu beachten? Muss sich der Versicherungsvertreter fiktiv ersparte Aufwendungen von der im Agenturvertrag geregelten Freistellungsvergütung abziehen lassen? Ab wann darf der Vertreter Wettbewerb entfalten? Fragen über Fragen, auf die Sie nachfolgend die Antworten finden. |
Möglichkeit zur Freistellung muss vereinbart sein
Nach Ausspruch der ordentlichen Kündigung, egal ob durch den Versicherer oder den Versicherungsvertreter, erklärt der Versicherer oftmals die Freistellung des Versicherungsvertreters von seiner Tätigkeit bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist, also bis zur Vertragsbeendigung.
Im Grundsatz gilt allerdings, dass aus dem Agenturvertrag ein Recht des Versicherungsvertreters zur Tätigkeit besteht. Daher besteht für den Versicherer eine Möglichkeit zur Freistellung nur, wenn dies wirksam zwischen den Parteien vereinbart worden ist.
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