· Fachbeitrag · Agenturvertrag
Kündigung durch Versicherer ‒ das müssen Versicherungsvertreter wissen und beachten
von Rechtsanwalt Bernd Schleicher, Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB, München, www.heinicke-eggebrecht.com
| Kündigt der Versicherer den Agenturvertrag, sollte der Versicherungsvertreter nicht in Schockstarre verfallen, sondern einige Prüfungen vornehmen und evtl. auch selbst aktiv reagieren. VVP erläutert nachfolgend, was Versicherungsvertreter wissen und beachten müssen. |
Wahrt die Kündigung die Form?
Erhalten Sie eine Kündigung, prüfen Sie zuerst, ob die Kündigung formal in Ordnung ist. Achten Sie auf drei Punkte:
1. Befugter Vertragspartner?
Prüfen Sie als erstes: Handelt es sich bei dem, der die Kündigung ausgesprochen hat, tatsächlich um Ihren Vertragspartner? Oder hat ein anderes Unternehmen des Konzerns gekündigt, mit dem Sie gar keine direkten Vertragsbeziehungen haben? Hat gar jemand unterzeichnet, der laut Handelsregister nicht vertretungsberechtigt ist? Ist das der Fall, ist die Kündigung unwirksam. Das eröffnet verschiedene Möglichkeiten, die Sie mit Ihrem Rechtsbeistand abklären müssen.
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