· Fachbeitrag · Agenturvertrag
Eigenkündigung des Agenturvertrags ‒ das müssen Vertreter wissen und beachten
von Rechtsanwalt Bernhard Schleicher, Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB Rechtsanwälte, München, www.heinicke-eggebrecht.com
| Gründe gibt es viele, warum ein Versicherungsvertreter seinen Agenturvertrag kündigen will oder muss: Er wechselt den Versicherer oder orientiert sich beruflich neu, beispielsweise als Versicherungsmakler. Der Versicherer gibt dem Vertreter Anlass, den Agenturvertrag zu kündigen, z. B. durch falsche Provisionsabrechnungen, verspätete Provisionszahlungen, unberechtigte Vorwürfe oder eine unberechtigte fristlose Kündigung. Manchmal sind es auch Alter oder Krankheit, die den Vertreter zur Kündigung zwingen. Je nach Art der Kündigung gilt es einiges zu beachten. |
Ordentliche Kündigung „aus freien Stücken“
Eine ordentliche Kündigung kommt in Betracht, wenn Sie sich aus freien Stücken von Ihrem Versicherer trennen möchten. Die Kündigung des Agenturvertrags ist immer und ohne Begründung möglich.
Kündigungsfristen beachten
Sie müssen nur die Frist beachten, die sich nach Vertrag oder Gesetz ergibt. Sind keine Kündigungsfristen vereinbart, gelten die gesetzlichen Fristen gemäß § 89 Abs. 1 HGB: Der Agenturvertrag kann
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