06.10.2020 · Nachricht · Haftung
Kein konkreter Anlass für Beratung – kein Beratungsfehler
| Im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Gebäudeversicherung muss der Versicherungsvermittler ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht darauf hinweisen, dass Vandalismusschäden nicht umfasst sind. Dies hat das OLG Dresden entschieden. Für das OLG bestehen keine Anhaltspunkte für einen Beratungsfehler nach § 63 VVG. |
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