· Fachbeitrag · Mehrfachvertreter
Mehrfachagenten-Modelle im Kommen: Das gilt es rechtlich zum Mehrfachvertreter zu wissen
von Rechtsanwalt Mathias Effenberger, Anwaltskanzlei Küstner, v. Manteuffel Partnerschaft mbB, Göttingen
| Die Versicherungsbranche wandelt sich. Veränderte Kundenbedürfnisse und technologische Fortschritte fordern neue Vertriebsstrategien. In diesem Kontext gewinnen Mehrfachvertreter, auch bekannt als Mehrfach(general)agenten, an Bedeutung. Mit einem Mehrfachagenten-Modell wollen Versicherer Kundenbindungen festigen und Marktanteile sichern. VVP nimmt das zum Anlass, Sie in einer Serie über die Feinheiten zu informieren. Los geht es mit den rechtlichen Basics für Mehrfachvertreter. |
Was ist ein Mehrfachvertreter?
Von einem Mehrfachvertreter spricht man, wenn ein selbstständig tätiger Versicherungsvertreter über mehrere voneinander unabhängige Handelsvertreterverträge mit unterschiedlichen Produktpartnern verfügt, die typischerweise zueinander in Konkurrenz stehen. Die Begriffsdefinition erfolgt also primär über die zivilrechtliche Vertragsebene, nicht über das Verhältnis des Vermittlers zum Kunden oder über das Gewerberecht.
Das ist der Unterschied zum Ausschließlichkeitsvertreter
Im Gegensatz zum Mehrfachvertreter verfügt der Ausschließlichkeits- oder Einfirmenvertreter regelmäßig nur über einen Handelsvertretervertrag mit einem Versicherer, auch wenn über dieses Vertragsverhältnis Produkte weiterer, meist konzernzugehöriger Versicherer vermittelt werden können.
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