· Fachbeitrag · Rentenversicherungspflicht
Update: Rentenversicherungspflicht für selbstständige Versicherungsvermittler ‒ Teil 2
von Rechtsanwalt Mathias Effenberger, Anwaltskanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack, Göttingen
| In zwei Entscheidungen hat das LSG Baden-Württemberg Detailfragen zur Rentenversicherungspflicht selbstständiger Versicherungsvermittler geklärt. VVP ordnet die Entscheidungen in einer kleinen Beitragsserie für Sie ein. Die erste Entscheidung (Teil 1) betraf das Kriterium „Tätigkeit im Wesentlichen für einen Auftraggeber“. Im zweiten Fall, der nachfolgend behandelt wird, ging es um die Existenzgründerbefreiung beim Wechsel vom Neben- zum Hauptberuf. |
Die Grundsätze der Existenzgründerbefreiung
Ein selbstständiger Versicherungsvermittler kann sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn die Voraussetzungen der Befreiungsnormen erfüllt sind. Die praktisch wichtigste Möglichkeit, sich zumindest vorübergehend von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, ist die Existenzgründerbefreiung nach § 6 Abs. 1a SGB VI.
Fallgruppen für Existenzgründerbefreiung
Von der Existenzgründerbefreiung können Selbstständige in zwei Fallkon-stellationen profitieren:
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