Das Amtsgericht Altena hat am 15. Februar 2011 (Az: 2 C 291/10; Abruf-Nr. 120995 ) entschieden, dass im Urteilsfall ein Ausfallhonorar in Höhe von 270 Euro gerechtfertigt war. Der zur Zahlung verurteilte Patient hatte zwar den Termin per E-Mail vorher abgesagt, aber die vereinbarte 48-Stunden-Frist nicht eingehalten. Zitat aus dem Urteil: „Das Interesse des Arztes, durch eine Einschränkung der Kündigungsmöglichkeit durch kurzfristige Absagen keinen Verdienstausfall zu erleiden, rechtfertigt es hier, die ...
Das Amtsgericht Mannheim hat am 21. September 2011 (Az: 10 C 102/11; Abruf-Nr. 120506 ) entschieden, dass die Weitergabe von Patientenunterlagen durch ein Abrechnungsunternehmen an die refinanzierende Bank nicht ...
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat (Az: L 2 SO 5698/10) entschieden, dass im Urteilsfall der Kläger – ein Sozialhilfeempfänger – keinen Anspruch auf ein Darlehen für eine Implantatversorgung hatte.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat mit Beschluss vom 9. Mai 2011 (Az: 8 W 20/11) entschieden, dass ein Patient keinen Anspruch auf das Original seiner Behandlungsunterlagen hat.
Ein Zahnarzt hatte eine Firma mit der Erstellung einer Homepage für seine Praxis beauftragt. Diese Firma verwendete dafür Bilder, an denen sie keine Rechte besaß. Der Rechtinhaber verklagte daraufhin den Zahnarzt.
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Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
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Schon seit dem November letzten Jahres ist es bekannt: Ab dem 1. Juli 2012 ist für alle Zahnärzte verpflichtend ein einheitliches Rechnungsformular zu verwenden. Und schon seitdem ist auch bekannt, dass das vom Bundesrat verabschiedete Formular grob fehlerhaft ist. Dennoch wurde erst jetzt von der Änderungsermächtigung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 GOZ Gebrauch gemacht. Das überarbeitete Formular wurde nun am 2. Juli 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht.