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Bundesrat entscheidet zu Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie
| Die Regierungspläne zur Umsetzung des Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft sind am 18.9.20 Thema im Bundesrat: Er kann dazu Stellung nehmen, bevor der Bundestag entscheidet. |
Kein Fremdpersonal
Im Kerngeschäft der Fleischwirtschaft ‒ also Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung ‒ soll künftig kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden: weder über Werk- noch über Leiharbeitsverträge. Ausnahmen sind für Handwerksbetriebe vorgesehen, die weniger als 49 Personen beschäftigen.
Elektronische Arbeitszeiterfassung
Die Aufzeichnung der Arbeitszeit darf nur noch elektronisch erfolgen, um Mißbräuchen vorzubeugen. Die Unterbringung von Personal in Gemeinschaftsunterkünften muss in Zukunft branchenübergreifenden Mindeststandards genügen. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sollen deutlich höhere Bußgelder nach sich ziehen.
Mehr Kontrollen vor Ort
Der Entwurf will zudem den Arbeitsschutz und die Effizienz der Kontrollen stärken. Er sieht dazu eine jährliche bundesweit einheitliche Mindestbesichtigungsquote vor, die sich bis zum Jahr 2026 schrittweise steigert. Eine neue Bundesfachstelle in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin soll Arbeitsschutzaufgaben und Kompetenzen bündeln.
Hintergrund
Die Corona-Krise habe erneut das Augenmerk auf unzureichende Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie gelenkt, heißt es in der Gesetzesbegründung. In die Kritik geraten waren insbesondere Verstöße gegen das Arbeitszeitrecht, Kettenarbeitsverträge durch Subunternehmer mit unklaren Verantwortlichkeiten, Schwarzarbeit, ausbeuterische Einbehalte für Miete und Arbeitsausrüstung sowie mangelhafte, aber teure Gemeinschaftsunterkünfte.
Quelle | BundesratKompakt