· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Bundesrat für weitere Erleichterungen bei Ausbildungsförderung für Ausländer
| Der Bundesrat begrüßt die Pläne der Bundesregierung, für Ausländerinnen und Ausländer den Zugang zu Sprachkursen, Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern. Zugleich bedauert er, dass der Entwurf zum Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz hinter den Forderungen der Länder zurückbleibt und auch die Zusagen des Koalitionsvertrags nicht vollständig umsetzt. |
Sonderregeln für Ausbildungsförderung entfristen
Als verfehlt bezeichnet er in seiner am 17. Mai 2019 beschlossenen Stellungnahme, dass die bisherigen Sonderregelungen für die Ausbildungsförderung komplett gestrichen werden solle. Er plädiert dafür, anstelle der neu eingeführten Übergangsregelung mit engen Stichtagen die bisherige Regelung zu entfristen.
Gegen Einschränkung bei Ausbildungsförderung
Die vorgesehenen Einschränkungen der Fördermöglichkeiten bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, Berufsausbildungsbeihilfe und assistierter Ausbildung für Geduldete und Asylbewerber lehnt der Bundesrat ab. Gestrichen werden sollte seiner Ansicht nach auch die Voraufenthaltszeit für Asylbewerber und Geduldete als Voraussetzung zur Teilnahme an berufsbezogener Sprachförderung.
Im Hinblick auf die Integrationskurse sprechen sich die Länder dafür aus, den Teilnehmerkreis noch weiter zu öffnen. Die Voraufenthaltszeit für Asylbewerber lehnen sie auch hier ab.
Regelungen auch für EU-Bürger öffnen
Außerdem fordern sie, die Fördermaßnahmen auch für im grenznahen EU-Ausland lebende Bürgerinnen und Bürger zu öffnen.
Das sieht der Regierungsentwurf vor
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung dürfen künftig alle Asylbewerber nach einem neunmonatigen Aufenthalt in Deutschland an einem Integrationskurs teilnehmen, bei Bedarf auch an einem berufsbezogenen Sprachkurs. Voraussetzung ist, dass sie bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sind. Bislang haben nur Asylbewerber mit guter Bleiberechtsperspektive das Recht auf eine solche Förderung. Geduldete können nach sechs Monaten in der Duldung an einem berufsbezogenen Deutschkurs teilnehmen.
Leichter in die Ausbildungsförderung
Außerdem erleichtert der Gesetzentwurf die Voraussetzungen für eine Berufsausbildungsvorbereitung und Berufsausbildung: Sie soll weitgehend unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Vorgaben sein. Hier gilt weiterhin die Bedingung, dass die Menschen überhaupt arbeiten. Wenn sie sich gestattet oder geduldet hier aufhalten, bleibt die Berufsausbildungsvorbereitung an Vorfristen geknüpft.
Arbeitslosengeld wird fortgezahlt
Eine weitere Veränderung zur bestehenden Rechtslage: Künftig kann das Arbeitslosengeld während eines Integrationskurses oder berufsbezogenen Sprachkurses fortgezahlt werden, wenn die Arbeitsagentur die Teilnahme für eine dauerhafte berufliche Eingliederung für erforderlich hält.
Wie es weitergeht
Die Stellungnahme des Bundesrats wird nun zunächst der Bundesregierung zugesandt. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrats und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiter. Dieser hat bereits am 16. Mai 2019 mit seinen Beratungen in erster Lesung begonnen.
Quelle | Plenarsitzung des Bundesrats am 17.5.2019