· Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung
Neuregelungen bei Entsendung und Ausbildung
| Um den 1.8.20 sind arbeitsrechtlich einige Änderungen im Bereich EU-Entsenderichtlinie, Berufsausbildungsbeihilfe und Aufstiegs-BaföG in Kraft getreten. |
1. EU-Entsenderichtlinie
Im Wesentlichen gilt bei der EU-Entsenderichtlinie (gültig seit 30.7.20):
- Entsandte ArbN haben Anspruch auf den Mindestlohn und auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen.
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