28.03.2017 · Fachbeitrag · Betriebsratsbeteiligung
Neu: Erweiterte Rechte für den Betriebsrat
| Mit dem neuen AÜG zum 1.4.17 wird auch das BetrVG teilweise geändert. Die Betriebsräte werden besser darüber informiert, welche Fremdfirmen in welchem Umfang im Betrieb arbeiten. |
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