· Fachbeitrag · Editorial
Das neue AÜG - eine Reform mit Licht und Schatten
von RA und VRLAG a.D. Dr. Lothar Beseler, Meerbusch
| Am 1.4.17 tritt nach langer politischer und fachjuristischer Diskussion das neue AÜG in Kraft. Dieses Gesetz bringt in vielen Bereichen für den Leih-ArbN, den Verleiher, den Entleiher und den Stamm-ArbN Klarheit. Haben die Gewerkschaften zunächst gehofft, dass das neue AÜG die Leiharbeit einschränken und damit die Stammbelegschaft des Entleihers stärken wird, hat sich diese Hoffnung nicht erfüllt. Es ist deshalb für die Leih-ArbN und die Stammbelegschaft - aber auch für Verleiher und Entleiher ein Gesetz mit viel Licht, aber auch mit viel Schatten. |
Mit dem neuen AÜG sollen vor allem vier Ziele erreicht werden:
- 1. die zeitlich begrenzte Deckung eines Arbeitskräftebedarfs geschärft,
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig