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  • · Fachbeitrag · Gesetzesreform

    Das neue AÜG - eine Reform mit Licht und Schatten

    von RA und VRiLAG a.D. Dr. Lothar Beseler, Meerbusch

    | Seit dem 1.4.17 gilt das neue AÜG. Dieses Gesetz bringt in vielen Bereichen für den Leih-ArbN, den Verleiher, den Entleiher und den Stamm-ArbN Klarheit. Haben die Gewerkschaften zunächst gehofft, dass das neue AÜG die Leiharbeit einschränken und damit die Stammbelegschaft des Entleihers stärken wird, hat sich diese Hoffnung nicht erfüllt. Es ist deshalb für die Leih-ArbN und die Stammbelegschaft - aber auch für Verleiher und Entleiher - ein Gesetz mit viel Licht, aber auch mit viel Schatten. |

     

    Mit dem neuen AÜG sollen vor allem vier Ziele erreicht werden:

    • die zeitlich begrenzte Deckung eines Arbeitskräftebedarfs geschärft,