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  • · Fachbeitrag · Familienpflegezeitgesetz

    Drei Praxisfälle zum Familienpflegezeitgesetz

    | Nachdem in „Arbeitsrecht aktiv“ 12, 27 auf die wichtigsten inhaltlichen Regelungen im neuen Familienpflegezeitgesetz (FPflZG) eingegangen wurde, beschäftigt sich der folgende Beitrag mit den praktischen Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelungen im Betrieb. Hierbei wird anhand dreier Praxisfälle verdeutlicht, wie ArbG und ArbN die Regelungen des FPflZG sinnvoll umsetzen können. |

    1. Vereinbarung über die Familienpflegezeit richtig gestalten

    Im ersten Praxisfall geht es um die generellen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Familienpflegezeit und die Berechnungsmodalitäten.

     

    • Praxisfall 1

    Die ArbN A will für ein Jahr ihre pflegebedürftige Mutter pflegen und ihre Arbeitszeit von 40 auf 25 Wochenstunden verringern. Sie erhält ein Bruttogehalt von 4.000 EUR und mit der Novemberabrechnung ein Weihnachtsgeld in Höhe eines weiteren Bruttogehalts. ArbG B ist zu einer Vereinbarung mit A bereit, erklärt aber, dass ihn „die Sache im Endeffekt nichts kosten dürfe“. Wie können A und B eine Vereinbarung über die Familienpflegezeit gestalten, was ist zu beachten?