· Fachbeitrag · Nachweisgesetz
Das neue Nachweisgesetz: Musterformulierungen
| ArbG müssen seit dem 1.8.22 bei Neueinstellungen mehr Informationen geben als dies bisher notwendig war. In Umsetzung einer EU-Richtlinie änderte der deutsche Gesetzgeber das Nachweisgesetz (NachwG). Darin ist verankert, welchen Informations- und Dokumentationspflichten der ArbG nachkommen muss. Der Beitrag gibt Musterformulierungen, wie diesen Vorgaben im Arbeitsvertrag nachgekommen werden kann. |
Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung geht alle Punkte eines Arbeitsvertrags durch und zeigt, an welchen Stellen nun Änderungsbedarf besteht. Sie stellt zudem die erforderlichen Musterformulierungen zur Verfügung.
1. Bezeichnung und Anschrift der Vertragsparteien
§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 NachwG (a. F. und n. F.): Bezeichnung und Anschrift der Vertragsparteien, war bereits bisher Pflicht.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig