· Fachbeitrag · Rechtsprechung
Wichtige Urteile aus dem Arbeitsrechtsjahr 2018
| Diskriminiert wegen des Alters oder der Religion, gemobbt von Führungskräften, dem ArbG mit Selbstmord gedroht, Arbeit verweigert ‒ 2018 „menschelte“ es in den deutschen Arbeitsgerichten und beim EuGH. Herausgekommen sind wichtige Entscheidungen mit mindestens genauso interessanten Urteilsgründen. AA Arbeitsrecht aktiv fasst 18 Urteile aus dem vergangenen Jahr zusammen. Diese Grundsatzurteile sind wegweisend, da sich die Instanzgerichte an ihnen orientieren. |
1. AGG: Keine Altersdiskriminierung durch Abstandsklausel
Sieht eine Regelung in einer Versorgungsordnung vor, dass Ehegatten nur dann eine Hinterbliebenenversorgung erhalten, wenn sie nicht mehr als 15 Jahre jünger als der Versorgungsberechtigte sind, liegt darin keine gegen das AGG verstoßende Diskriminierung wegen des Alters (BAG 20.2.18, 3 AZR 43/17, Abruf-Nr. 199788 in AA 18, 67).
2. AGG: Was bedeutet „Mobbing“ und welche Sanktionen sind angemessen?
Europaabgeordnete sind verpflichtet, die Würde und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu wahren. Dies gilt auch und insbesondere für Führungskräfte. Damit sind als „Mobbing“ einzustufende Verhaltensweisen gegenüber den Mitarbeitern nicht vereinbar (EuGH (13.7.18, T-275/17 Michela Curto/Parlament, Abruf-Nr. 202450 und T 377/17 SQ/EIB, Abruf-Nr. 202451 in AA 18, 130).
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