· Fachbeitrag · Reformbedarf TVG
Reform der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen?
| SPD, Linke und Grüne wollen das bisher bestehende System der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) insofern reformieren, als die 50-Prozent-Hürde für die AVE auf zumindest 40 Prozent gesenkt werden soll. |
Die Anträge der Fraktion der SPD, der Linken und der Grünen (BT-Drucks. 17/8459, 17/8148, 17/4437) zum System der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen stießen weitgehend auf ein positives Echo. Zurzeit kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Tarifvertrag auf Antrag der Tarifparteien für allgemeinverbindlich erklären, wenn zum einen ein öffentliches Interesse daran besteht und zum anderen die tarifgebundenen ArbG mindestens die Hälfte (also 50 Prozent) aller unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Personen beschäftigen.
Diese 50-Prozent-Hürde hält die Opposition nicht mehr für zeitgemäß und plädiert für eine Senkung des Schwellenwerts. Die Grünen schlagen einen Wert von 40 Prozent vor. Da zurzeit nur etwa 0,65 Prozent der Tarifverträge allgemeinverbindlich sind, erfüllen sie für den deutschen Arbeitsmarkt nur eine geringfügige Funktion. Teilweise wird von Rechtswissenschaftlern wie Prof. Franz-Josef Düwell und Florian Rödel vorgeschlagen, das 50-Prozent-Quorum nicht durch einen neuen Schwellenwert zu ersetzen, sondern zugunsten der Repräsentativität des jeweiligen, für allgemeinverbindlich zu erklärenden Tarifvertrags abzulösen.