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  • 26.03.2015 · Fachbeitrag · Abmahnung

    Ist vor einer krankheitsbedingten Kündigung eine Abmahnung erforderlich?

    | Vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung ist stets eine Abmahnung geboten, wenn die Erkrankung durch steuerbares Verhalten beseitigt werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn eine ArbN durch psychologische Behandlung und Medikation wieder zu einem sozialadäquaten Verhalten zurückfinden kann (Hessisches LAG 18.3.14, 13 Sa 1207/13, Abruf-Nr. 144049 ). |