· Fachbeitrag · Abmahnung
Meinungsäußerung versus Rücksichtnahmegebot
| Mit einem Aufruf, in dem der ArbG als mitbestimmungsfeindlich und antidemokratisch bezeichnet wird, verletzt ein ArbN seine Treue- und Loyalitätspflicht. |
Sachverhalt
Der ArbN ist Vorstandsmitglied der ver.di-Betriebsgruppe beim ArbG (Universität) und freigestelltes Personalratsmitglied. Der Vorstand der Betriebsgruppe veröffentlichte auf deren Internetpräsenz einen Aufruf zur Teilnahme an einem Aktionstag unter anderem gegen die AfD. Im Aufruf heißt es über den ArbG, er halte Tarifverträge nicht ein, gliedere Tätigkeiten unterer Lohngruppen mit einem hohen Anteil migrantischer Beschäftigter aus, bekämpfe Mitbestimmung und demokratische Prozesse. Gewerkschaftliche Organisierung sei ihm ein Dorn im Auge. Damit fördere er den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD.
Der ArbN erhielt daraufhin eine Abmahnung. Der ArbG führte darin aus, in den zitierten Passagen liege eine ehrverletzende Kritik, die eine Verletzung der Treue- und Loyalitätspflicht im Arbeitsverhältnis darstelle.
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