· Fachbeitrag · AGG
Diskriminiert durch „Frauen an die Macht!“-Anzeige
| Die gezielte Suche eines Autohauses nach einer weiblichen Autoverkäuferin in einer Stellenanzeige („Frauen an die Macht!“) kann nach § 8 Abs. 1 AGG gerechtfertigt sein, wenn der ArbG bisher in seinem Verkaufs- und Servicebereich ausschließlich männliche Personen beschäftigte. |
Sachverhalt
Der Kläger absolvierte erfolgreich eine Ausbildung zum Automobilkaufmann. In der Folgezeit war er nicht mehr in dieser Branche tätig. Der ArbG, ein Autohaus, verkauft Neu- und Gebrauchtwagen und unterhält eine Werkstatt. Im gesamten Verkaufs- und Servicebereich arbeiten ausschließlich männliche ArbN. Der ArbG schaltete folgende Anzeige mit der Überschrift „Frauen an die Macht!“ auf seiner Homepage:
„Zur weiteren Verstärkung unseres Verkaufsteams suchen wir eine selbstbewusste, engagierte und erfolgshungrige Verkäuferin.“
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