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  • · Fachbeitrag · AGG

    Was darf der ArbG nach dem AGG bei Bewerbung und Einstellung heute noch fragen?

    von Jan Alexander Linxweiler, Wedemark

    | Oft sind ArbG verunsichert, welche Fragen und Formulierungen sie bei der Gestaltung von Stellenausschreibungen oder im Bewerbungsgespräch gemessen an den Vorgaben des AGG noch verwenden dürfen. Dieser Beitrag gibt anhand von Beispielsfällen eine Orientierungshilfe und weist auf mögliche Rechtsfolgen von Verstößen gegen das AGG hin. |

    1. Der Ausgangsfall

    Im folgenden Beispiel geht es um die Ausschreibung einer Stelle in einem christlich orientierten Verlag und deren spätere Besetzung.

     

    • Beispiel

    A ist Inhaber einer christlich orientierten Druckerei, deren Tätigkeitsbereich insbesondere der Druck von religiösen Texten und Lehrbüchern ist. A beschäftigt zwei Angestellte in der eigentlichen Druckerei, zwei Angestellte im Vertrieb und die Angestellte B für den Buchhaltungs- und Marketing-Bereich. B scheidet altersbedingt aus, sodass A die Stelle ausschreibt. Die Stellenausschreibung umfasst neben einer Darstellung des Unternehmens folgenden Text:

     

    Wir suchen einen Mitarbeiter (m/w) für den Bereich Marketing und Vertrieb.

     

    Tätigkeiten:

    • Erstellung von Werbemitteln und Flyern
    • Telefonische Betreuung von Bestandskunden
    • Beantwortung von telefonischen und schriftlichen Kundenanfragen
    • Terminvereinbarung und -vorbereitung für den Vertriebsaußendienst
    • Erstellen von schriftlichen Angeboten und diesbezügliches Nachfassen
    • Aufbereitung von Kennzahlen sowie Erstellung von Vertriebsauswertungen
    • Zahlungsverkehr und Buchführung

     

    Profil:

    • Sehr gute Kenntnisse im Bereich Marketing/Vertrieb
    • Ausbildung im Bereich Marketing/Mediengestaltung/Vertrieb
    • Vorkenntnisse aus Werbeagentur, Verlag, Druckerei o.ä.
    • Kenntnisse in den kaufm. Abläufen, Auftragserfassung
    • Vertriebliche Kenntnisse nach Möglichkeit im Innendienst

     

    Wir bieten:

    • Übertarifliche Bezahlung
    • Familiäre Atmosphäre und christliche Werte

     

    Auf die ausgeschriebene Stelle bewirbt sich nun die ausreichend qualifizierte und motivierte C.