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  • · Fachbeitrag · Arbeitnehmerüberlassung

    Neue Rechtsprechung zur Arbeitnehmerüberlassung

    von RiArbG Klaus Griese, Hamm

    | Unabhängig von der noch nicht abschließend geführten Diskussion, wie mit den Tarifverträgen der CGZP im Hinblick auf „equal pay - equal treatment“ umzugehen sein wird, beschäftigt das Thema „Leiharbeit“ immer wieder die Rechtsprechung des BAG. Der Beitrag erläutert die aktuellen Aspekte zum Thema. |

    Neues zur Anwendbarkeit des AÜG

    ArbG, die als Verleiher Dritten ArbN gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörden. Allerdings findet das AÜG im Wesentlichen keine Anwendung auf die Arbeitnehmerüberlassung zwischen Konzernunternehmen i.S.d. § 18 AktG, wenn der ArbN seine Arbeit vorübergehend nicht bei seinem ArbG leistet.