· Fachbeitrag · Arbeitsbereitschaft
Endlich Fußball-WM und Olympia … Spannungen zwischen Arbeitsrecht und Sport-Euphorie
| 2018 ist es wieder soweit: Erst die olympischen Winterspiele und im Sommer eine Fußball-WM. Viele Spiele und Wettbewerbe werden Samstag und Sonntag im Fernsehen übertragen. Doch es gibt auch solche, die während der Arbeitszeit stattfinden werden. Hier stellt sich die Frage, ob ArbN die Spiele während der Arbeitszeit mitverfolgen dürfen, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen. |
1. Die Ausgangslage
In diesem Jahr finden die olympischen Winterspiele in Südkorea statt, die Fußball-WM in Russland. Interessant für ArbG sind die Übertragungszeiten:
- Aufgrund der Zeitverschiebung von + 8 Stunden sind alle Wettkämpfe in Südkorea, die vor Ort tagsüber stattfinden, bei uns in Mitteleuropa in den frühen Morgenstunden und am Vormittag zu sehen.
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