15.12.2016 · Fachbeitrag · Arbeitslosigkeit
Faktische Beschäftigungslosigkeit und Bezug von ALG I
| Meldet sich eine ArbN arbeitslos, die sich wegen Mobbings nicht in der Lage sieht, an ihrem Arbeitsplatz tätig zu sein, kann sie Arbeitslosengeld beanspruchen. |
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