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  • · Fachbeitrag · Arbeitsunfähigkeit

    BAG bestätigt: Arbeitgeber darf Vorlage einer AUB schon am ersten Krankheitstag verlangen

    von RA Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund

    Der ArbG hat das Recht, vom ArbN die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen seiner Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schon vom ersten Tag der Erkrankung an zu verlangen (BAG 14.11.12, 5 AZR 886/11, Abruf-Nr. 123445) .

    Sachverhalt

    Die bei der beklagten Rundfunkanstalt WDR seit 1982 als Redakteurin beschäftigte ArbN hatte für den 30.11.10 einen Dienstreiseantrag gestellt. Nach zweifacher Antragsablehnung meldete sie sich für den Tag der geplanten Reise krank. Bereits am Folgetag erschien sie wieder zur Arbeit und wurde von ihrem Vorgesetzten aufgefordert, künftig schon am ersten Tag der Krankmeldung einen Arzt aufzusuchen und ein Attest vorzulegen.

     

    Die ArbN klagte auf Widerruf dieser Weisung. Da sie eine Maßregelung und Ungleichbehandlung vermutete, machte sie geltend, das ohne Grundlage im geltenden Tarifvertrag geäußerte Verlangen des ArbG nach der Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) bereits für den ersten Tag der Erkrankung bedürfe einer sachlichen Rechtfertigung.