· Fachbeitrag · Arbeitsunfall
Sturz im Hotelzimmer während einer Dienstreise ist kein Arbeitsunfall
| Ein Sturz im Hotelzimmer während einer Dienstreise kann nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden. Ein Bettüberwurf oder eine Toilette stellen keine gefährliche Einrichtung des Hotelzimmers dar. |
Sachverhalt
Der ArbN befand sich im Rahmen seiner Tätigkeit als Diplom-Ingenieur auf einer Dienstreise und übernachtete im Februar 2014 im Hotel. Gegenüber der Berufsgenossenschaft (BG) machte er einen Arbeitsunfall während der Dienstreise geltend. Er sei nachts in seinem Hotelzimmer aufgestanden, um zur Toilette zu gehen. Hierbei habe er sich mit beiden Füßen im Bettüberwurf verhakt und sei dabei rückwärts gestürzt. Die Folge des Sturzes war der Bruch eines Wirbelkörpers. Die BG sah hierin keinen Arbeitsunfall.
Der ArbN argumentierte, dass es sich bei Übernachtungen in ständig wechselnden Hotelzimmern auf Dienstreisen gerade deshalb um eine aus der Dienstreise resultierende Gefahr gehandelt habe, weil er sich hier in einer unbekannten Umgebung aufhalte. Jedes Zimmer sei anders, was auch für die zur Verfügung gestellten Decken, Federbetten und Bettüberwürfe gelte.
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