· Fachbeitrag · ArbN-Eigenschaft
Weiterbildungs-Dozent kann Selbstständiger sein
| Wer als Dozent bei einem Weiterbildungsinstitut tätig wird, übt diese Tätigkeit als Selbstständiger aus, wenn er nicht weitergehend in die Organisation des Weiterbildungsinstituts eingegliedert ist. |
Zu diesem Ergebnis kam das Sozialgericht Stuttgart (26.4.17, S 5 R 6159/14, Abruf-Nr. 196564). Zwar könne die Tätigkeit als Dozent sowohl im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses, als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses als selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden. In diesem Fall sei der Dozent aber nicht in den Betrieb des Weiterbildungsanbieters eingegliedert gewesen. Hierfür sprächen, dass
- der Dozent keine Verwaltungsaufgaben übernommen habe,
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