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  • · Fachbeitrag · Ausbildung

    Kann eine Aufnahme in den Vorbereitungsdienst bei wiederholten Straftaten verweigert werden?

    Der juristische Vorbereitungsdienst dient der Ausbildung zu Berufen, deren wesentlicher Inhalt die Verwirklichung des Rechts ist. Vor diesem Hintergrund fehlt es an der Würdigkeit, wenn der Bewerber schwer gegen das Recht verstoßen hat (OVG NRW 12.8.15, 6 B 733/15, Abruf-Nr. 145402).

     

    Sachverhalt

    Der Antragsteller, Mitglied im Bundes- und Landesvorstand der Partei „Die Rechte“ sowie der mittlerweile verbotenen „Kameradschaft Hamm“, ist in der Zeit von 2004 bis 2015 insgesamt zehn Mal strafrechtlich verurteilt worden, unter anderem wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, mehrfacher Beleidigung, Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Mit seinem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Minden und in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht NRW wollte der Antragsteller gerichtlich die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst durchsetzen.

     

    Entscheidungsgründe

    Der Antragsteller blieb in beiden Instanzen ohne Erfolg.