· Fachbeitrag · Ausbildungskosten
Ausbildung gemacht und Dienst vorzeitigquittiert? Dann müssen Bundeswehrärzte zahlen!
| Zeitsoldaten müssen dem Bund die Ausbildungskosten erstatten, wenn sie auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium absolvieren, aber die Bundeswehr vor Ablauf ihrer Verpflichtungszeit verlassen. |
Sachverhalt
Mehrere Zeitsoldaten hatten während ihrer Bundeswehrzeit auf Kosten des Bundes ein Medizinstudium absolviert. Sie gaben eine Erklärung ab, nach der sie sich für rund zehn Jahre nach Abschluss des Studiums in der Bundeswehr als Sanitätsoffiziere dienstverpflichteten. Sie verließen aber bereits nach zwei bis drei Jahren die Bundeswehr, um einer zivilen Berufstätigkeit nachzugehen. Der Bund forderte daraufhin das Ausbildungsgeld von monatlich rund 1.800 EUR sowie Fachausbildungskosten zurück, die nach dem Studium während der Tätigkeit als Sanitätsoffizier entstanden wären. Der Bund gewährte zum Ausgleich der durchweg sechsstelligen Summen Stundung und Ratenzahlung. Es wurde ein Zinssatz von vier Prozent festgesetzt.
Die hiergegen gerichteten Klagen und Berufungsverfahren blieben in ganz überwiegendem Umfang ohne Erfolg. Einige Verwaltungsgerichte senkten wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase den Zinssatz ab.
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