· Fachbeitrag · Außerordentliche Kündigung
Diese Konsequenzen drohen, wenn der ArbN eigene Entgeltabrechnungen verfälscht
| Verfälscht der ArbN über das eigene Arbeitsverhältnis erstellte Abrechnungen, um einen Kreditgeber zu täuschen, kann dies seine persönliche Eignung für die ihm übertragenen Aufgaben in Frage stellen, wenn im Rahmen einer kaufmännischen Tätigkeit gerade die Vertragsanbahnung zu seinen Arbeitsaufgaben gehört. |
Sachverhalt
Die Parteien streiten über eine außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen eines streitigen außerdienstlichen Verhaltens. Der ArbN war seit Oktober 2016 als Kundenberater beschäftigt. Der ArbG ist Vertriebspartner der A AG in der Mobilfunksparte. Der Einsatz des ArbN erfolgte durchgängig im Shop D für ein Monatseinkommen in Höhe von rund 2.500 EUR brutto zuzüglich Provisionsleistungen aus der Vermittlung oder Verlängerung von Mobilfunkverträgen. Insoweit war es im Rahmen der Verkaufsgespräche seine Aufgabe, die Identität der Kunden festzustellen und die zum Vertragsschluss erforderlichen persönlichen Daten aufzunehmen. Über die monatliche Vergütung erteilte der ArbG dem ArbN detaillierte Abrechnungen, welche das Fixum und die einzelnen Provisionsbestandteile auswiesen.
Mit Schreiben vom 21.1.19 wandte sich die Polizeibehörde L an den ArbG. Sie teilte mit, dass im Rahmen von Ermittlungen in einem Betrugsverfahren Gehaltsabrechnungen über das Arbeitsverhältnis des ArbN relevant wären. Diese seien vorgelegt worden, um ein Darlehen zu erlangen. Diese Abrechnungen über die Monate Oktober bis Dezember 2017 ließen den ArbG als Aussteller erkennen. Sie verhielten sich über ein monatliches Festgehalt in Höhe von 4.440 EUR brutto.
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