24.04.2019 · Nachricht · Beamtenrecht
Bewerber, Polizei, Eignung III: Tätowierungen sind „normal“
| Nicht die Polizeibehörde prüft, ob Tätowierungen in der Bevölkerung als bedrohlich und abschreckend wahrgenommen werden könnten. Bewerber für den mittleren Polizeidienst dürfen daher nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil die Polizei die Tätowierung mit Frauenschädeln beanstandet. |
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