25.05.2018 · Nachricht · Beamtenrecht
Kopftuch II: Beamtin darf Kopftuch während Arbeit tragen
| Das Verbot, ein Kopftuch während des Dienstes zu tragen, greift in die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit ein. Darum muss § 45 HBG einschränkend ausgelegt werden. Es muss eine hinreichend konkrete Gefahr für das Schutzgut der staatlichen Neutralität oder Grundrechte Dritter vorliegen. |
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