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  • 26.06.2024 · Nachricht · Beamtenrecht

    Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten ist irrelevant für Versorgung

    | Maßgeblich für die Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit ist die im Bescheid über die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung festgesetzte Teilzeitquote. Darüber hinaus geleistete Mehr- oder Zuvielarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Versorgung. |