24.04.2018 · Nachricht · Beamtenrecht
Tattoo für Karriere bei Polizei hinderlich? Ja ... nein ... vielleicht ...
| Es liegt kein Ermessensfehler der Berliner Polizei bei ihrer Entscheidung vor, einen Bewerber für den Zentralen Objektschutz aufgrund einer Tätowierung an seinem Unterarm abzulehnen, die die Göttin Diana mit entblößten Brüsten zeigt. Es ist gut vertretbar, dass eine solche Abbildung auf dem Arm eines Mitarbeiters des Polizeipräsidenten von Bürgern als sexistisch wahrgenommen werden könnte. |
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