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  • 26.06.2018 · Nachricht · Beamtenrecht

    Wer streiken will, sollte nicht Beamter werden

    | Das Streikverbot für Beamte ist als eigenständig hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums vom Gesetzgeber zu beachten. Es steht auch mit dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des GG im Einklang und ist insbesondere mit den Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. |