· Fachbeitrag · Die letzte Seite
Diese Entscheidungen müssen Sie kennen
von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne
| Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht und zur Vertragsgestaltung. |
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Kündigungsrecht - LAG Mecklenburg-Vorpommern 24.1.12, 5 Sa 153/11, Abruf-Nr. 122578 Ist das Arbeitsverhältnis durch eine lang anhaltende Krankheit des ArbN mit ungewissem Zeitpunkt der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit belastet, verstößt eine deshalb ausgesprochene Kündigung nicht gegen § 242 BGB. So entschied das LAG Mecklenburg-Vorpommern. Das gelte nach der Entscheidung auch, wenn der ArbG gleichzeitig für die Arbeitsaufgabe des gekündigten ArbN eine Ersatzkraft unbefristet einstellt. Kündigungsfrist - LAG Rheinland-Pfalz 3.5.12, 10 Sa 25/12, Abruf-Nr. 122433 Soweit § 622 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BGB eine Verkürzung der Kündigungsfrist durch einzelvertragliche Vereinbarung zulässt, bezieht sich dies nach Ansicht des LAG Rheinland-Pfalz nur auf die Grundkündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB. Von den verlängerten Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 BGB darf nicht durch einzelvertragliche Vereinbarung abgewichen werden. Arbeitnehmerüberlassung im Konzern - LAG Baden-Württemberg 29.2.12, 10 Sa 99/11, Abruf-Nr. 122579 Das LAG Baden-Württemberg hat eine Konstruktion der ArbN-Überlassung für wirksam erachtet. Die Richter entscheiden: Wird das Personal eines betriebsmittelarmen Betriebs oder Betriebsteils zum wesentlichen Teil von einem Unternehmen zur ArbN-Überlassung eingestellt, so liegt auch dann kein Betriebsübergang auf dieses Unternehmen vor, wenn die ArbN anschließend an ein Tochterunternehmen überlassen werden und von diesem im Rahmen eines Werkvertrags bei Einsatz der bisherigen Betriebsmittel im bisherigen Bereich beim früheren Auftraggeber des bisherigen ArbG eingesetzt werden. Es liegt auch kein Umgehungstatbestand vor, da von einem Betriebsübergang auf das Tochterunternehmen auszugehen ist. Vertragsgestaltung - LAG München 31.1.12, 9 Sa 950/11, Abruf-Nr. 122580 Eine auflösende Bedingung, die im Arbeitsvertrag unter der Überschrift „Voraussetzungen/Grundlagen"“ und nicht in Abschnitt „Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ enthalten ist, ist eine überraschende Klausel i.S.d. § 305c BGB. Leitender Angestellter - LAG Rheinland-Pfalz 8.5.12, 3 TaBV 43/11, Abruf-Nr. 122432 Für die Anerkennung als leitender Angestellter i.S.v. § 5 Abs. 3 S. 2 BetrVG genügt nach einer Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz nicht, dass ein ArbN nur vertretungsweise im Falle der vorübergehenden Abwesenheit seines Vorgesetzten zur Durchführung personeller Maßnahmen (Einstellungen und Entlassungen) berechtigt ist. Gerichtsstand - LAG Köln 19.9.11, 2 Sa 414/11, Abruf-Nr. 122581 Ein LKW-Fahrer, der von einem ausländischen ArbG gewöhnlich, d.h. ganz überwiegend in Deutschland eingesetzt wird, hat seinen gewöhnlichen Arbeitsort i.S.d. Art. 19 EuGVVO am Ort der Arbeitsaufnahme. Das LAG Köln begründet seine Entscheidung damit, dass eine andere Auslegung zur Folge hätte, dass es zwar viele Arbeitsorte in Deutschland, aber trotzdem keinen Klageort in Deutschland gäbe. |