24.04.2018 · Fachbeitrag · Elterngeld
Kein Elterngeldverlust durch Weihnachtsgeld
| Anlassbezogene oder einmalige Zahlungen, wie eine Heiratsbeihilfe oder Weihnachtsgeld, reduzieren das Elterngeld auch dann nicht, wenn der ArbG keinen Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn vornimmt, sondern das Einkommen während des Elterngeldbezugs pauschal versteuert. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig